Vollzeit zwei- bzw. dreijährig:
Der Besuch der Fachschule umfasst in Vollzeit zwei Schuljahre für Schüler*innen mit dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische*r Assistent*in“; für alle anderen umfasst er drei Schuljahre. Jedes Schuljahr enthält eine 10- bis 13-wöchige Praxiszeit in insgesamt mindestens zwei Arbeitsfeldern.
Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 7.45 bis 14.30 Uhr statt.
Abendform:
Die Weiterbildung in Abendform dauert insgesamt 3 ½ Jahre. In den ersten drei Jahren findet der Unterricht in einem Umfang von 20 Stunden an drei Abenden in der Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 15:15-20:15 Uhr statt. Hinzu kommen pro Schuljahr 8-10 zusätzliche Termine an Samstagen mit je 8 Unterrichtsstunden sowie Arbeitsfeldhospitationen.
Wird die Weiterbildung berufsbegleitend durchgeführt, können – sofern die Anforderungen an die Praxisstelle gegeben sind – etwa zwei Drittel der Praxiszeiten in der Arbeitsstelle durchgeführt werden. Zusätzlich ist eine Praxiszeit in einem anderen Arbeitsfeld im Umfang von 300 Stunden notwendig.
Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)
Die Weiterbildung kann auch dreijährig in praxisintegrierter Form stattfinden, d.h. es gibt parallel zur Schule eine vergütete Anstellung bei einem Träger der Jugendhilfe nach §2 SGB VIII und eine Kooperationsvereinbarung zwischen Praxis und Schule.
Derzeit wird diese Weiterbildungsform mit der Abendform gemeinsam unterrichtet. Daher umfasst sie drei Schultage (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 15.15 bis 20.15 Uhr) sowie ca. 5 verblockte Samstage. Arbeitszeiten in der Praxis können daher an allen Vormittagen oder an zwei Praxistagen (Dienstag und Freitag) erfolgen.
Bei ausreichender Bewerberzahl richten wir eine PIA-Klasse mit Vormittagsunterricht ein. Hier finden dann in den Schuljahren 2-3 Unterrichtstage statt.
Im zweiten Jahr der Weiterbildung ist eine Praxiszeit in einem zweiten Arbeitsfeld in Blockform vorgesehen.
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