Der Besuch der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik berechtigt nach bestandener Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“.

Gem. § 4 Abs. 3 FSVO vom 31.07.2021, gültig ab 01.08.2021 wird neben dem Abschlusszeugnis eine Urkunde „Bachelor Professional im Fachbereich Sozialwesen“ ausgestellt.

Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 4 des Hochschulzugangsgesetzes (HSG) erwerben die Absolventen der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik mit ihrem Abschluss eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung, welche zum Studium an allen Hochschulen berechtigt.