Wer die Weiterbildung in Vollzeit absolviert, kann Förderung nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) oder BAföG für Schülerinnen und Schüler beantragen.

Die Abendform kann berufsbegleitend absolviert werden. Es ist aber auch möglich, BAföG für Schülerinnen und Schüler zu beantragen.

Für die praxisintegrierte Weiterbildung liegt ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger mit entsprechender Entlohnung vor.