Fachschule Sozialpädagogik Abendform

Staatlich anerkannte Erzieher/innen

An der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik qualifiziert eine 3,5-jährige Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher für eine pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Die Weiterbildung befähigt zum selbstständigen, reflektierten, konzeptionellen und innovativen Handeln im Team in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

Sie berechtigt zur Übernahme von eigenverantwortlichen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Schulische Aufnahmevoraussetzung für die Abendform der Fachschulweiterbildung ist der Mittlere Bildungsabschluss, berufliche Aufnahmevoraussetzung ist ein anerkannter Berufsabschluss und eine einschlägige sozialpädagogische Praxiszeit von 150 Zeitstunden. [weitere Informationen siehe „Aufnahmebedingungen Fachschule Vollzeit].

In den ersten drei Jahren der Weiterbildung findet der Theorieunterricht in einem Umfang von 20 Stunden an drei Abenden in der Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 15:15-20:15 Uhr statt. Hinzu kommen pro Schuljahr 8-10 zusätzliche Termine an Samstagen mit je 8 Unterrichtsstunden sowie Arbeitsfeldhospitationen.

Die in den Stundentafeln vorgesehen betrieblichen Praxiszeiten sind in mindestens zwei Arbeitsfeldern abzuleisten, davon mindestens 300 Stunden im Elementarbereich nach Kindertagesstättengesetz (i.d. gültigen Fassung) durchgeführt. Die Praxiszeit im zweiten Arbeitsfeld ist in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der Jugendhilfe, der pädagogischen Gesundheitsförderung, der Jugendsozialarbeit, der Schulsozialarbeit, in Horten oder in betreuten Grundschulen nachzuweisen.

Wird die Weiterbildung berufsbegleitend durchgeführt, können – sofern die Anforderungen an die Praxisstelle gegeben sind –  etwa zwei Drittel der Praxiszeiten in der Arbeitsstelle durchgeführt werden.

Der Abschluss der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik schließt eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung sowie den “Bachelor Professional im Fachbereich Sozialwesen“ ein.

Für die Fachschule Sozialpädagogik (Abendform) gilt immer die Bewerbungsfrist 01.Februar bis 01. März.

Eine Präsentation für den Bildungsgang Fachschule Sozialpädagogik könne  Sie hier herunterladen (pdf).

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter

Frau Damarowsky

Büro Lensahn
 04363 - 9023 0

Frau  Frau Damarowsky
Büro Lensahn

ANMELDEFORMULARE

Wir helfen Menschen, sich zu bilden.

Hier finden Sie Informationsblätter und Anmeldeformulare für unsere unterschiedlichen Bildungsgänge.

Der Bewerbungsmonat ist bei uns der Februar. Sie können sich jährlich im Zeitraum vom 01.02. – 28.02. bei uns bewerben

 (außer für die Abendschule, hier gelten gesonderte Bewerbungsfristen).

Für eine vollständige Bewerbung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

                  • Anmeldeformular des jeweiligen Bildungsgangs
                  • Letztes Zeugnis (beglaubigt)
                  • Lebenslauf
                  • evtl. individuelle Formulare (je nach Bildungsgang)

Die Schulplätze werden nach der erreichten Durchschnittsnote und nicht nach dem Eingang der Bewerbung vergeben.

Anmeldeformulare

BILDUNGSANGEBOT

AKTUELLES

Mehr erfahren

KONTAKT