Fachschule Sozialpädagogik Vollzeit

Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher in Vollzeit

Die Weiterbildung an der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik in Lensahn qualifiziert zur Erzieherin/ zum Erzieher für eine pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Sie befähigt zum selbstständigen, reflektierten, konzeptionellen und innovativen Handeln im Team in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.

Sie berechtigt zur Übernahme von eigenverantwortlichen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Der Besuch der Fachschule umfasst in Vollzeit zukünftig verpflichtend zwei Schulleistungsjahre für Schülerinnen und Schüler mit dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische*r Assistent*in“; für alle anderen umfasst er drei Schulleistungsjahre.

Für die Aufnahme an der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik müssen bei beiden Formen schulische UND berufliche Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein.

Aufnahmebedingungen zweijährige Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik:

Die Schulische Aufnahmevoraussetzung ist

  • der mittlere Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss
  • in begründeten Fällen: Erster allgemeiner Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes-oder Landesrecht sowie den Abschluss der Berufsschule, mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lehren, Lernen, Beurteilen (GER)“ vorzulegen. 

und

die Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist

  • der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule

Aufnahmebedingungen dreijährige Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik

Die Schulische Aufnahmevoraussetzung ist

  • der mittlere Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss
  • in begründeten Fällen: Erster allgemeiner Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes-oder Landesrecht sowie den Abschluss der Berufsschule, mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lehren, Lernen, Beurteilen (GER)“ vorzulegen. 

und

die Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist

  • der Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung (einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden

oder

  • eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

oder

  • eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife.

Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste (auf der Grundlage von Bundesgesetzen) angerechnet.

Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Praxis können in höchstens zwei verschiedenen Abschnitten in verschiedenen Praxisstellen (anerkannte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) aufgeteilt werden und müssen innerhalb der letzten 12 Monate abgeleistet worden sein.

Anrechnung von Ausbildungszeiten und weiteren Qualifikationen

Studienleistungen einschlägiger (sozial)pädagogischer Studiengänge können auf die fachtheoretische Ausbildungszeit auf bis zu einem Schulleistungsjahr angerechnet werden, sofern einschlägige Praxiszeiten im Umfang von 300 Stunden nachgewiesen werden.

Für die Fachschule Sozialpädagogik (Vollzeit) gilt immer die Bewerbungsfrist 01.Februar bis 01. März.

… der Weiterbildung

Die Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik umfasst 2 bzw. 3 Schuljahre in Vollzeitform mit täglichem Unterricht. Integriert in die Weiterbildung sind Praxiszeiten in zwei/ drei Blöcken, die in zwei verschiedenen Arbeitsfeldern von den Schüler*innen abzuleisten sind.
Im Weiterbildungsverlauf ist eine exemplarische fachliche Vertiefung in einem ausgewählten Wahlpflichtbereich in einem Arbeitsfeld oder Themenbereich vorgesehen.

Der Lehrplan für Erzieherinnen / Erzieher sieht für die Weiterbildung im fachrichtungsbezogenen Lernbereich folgende 6 Lernfelder vor:

  • Lernfeld 1     Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  • Lernfeld 2     Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten     
  • Lernfeld 3     Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern             
  • Lernfeld 4     Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten        
  • Lernfeld 5     Erziehungs– und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten und Übergänge unterstützen           
  • Lernfeld 6     Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Hinzu kommt der Wahlpflichtbereich und der fachrichtungsübergreifende Lernbereich mit:

  • Deutsch/ Kommunikation mit Sprachbildung
  • Naturwissenschaft und Technik
  • Wirtschaft/ Politik

Im Rahmen der Weiterbildung findet für alle eine Qualifizierung im Bereich Sprachförderung im Umfang von 120 Stunden statt, von denen ein Teil verblockt an zusätzlichen Terminen am Nachmittag und Samstag angeboten werden.

Jede Weiterbildung beginnt mit drei Biografietagen. Hier geht es neben einem ersten Kennenlernen und dem Schaffen einer gemeinsamen Arbeitsbasis um einen Blick auf die eigene Berufsmotivation als Erzieher*in, auf bereits erworbene Kompetenzen und den bisherigen Lebensweg.

Gemeinsam organisierte Studientage im weiteren Ausbildungsverlauf dienen der Möglichkeit, innovative Einrichtungen kennenzulernen, diese zu besuchen, mit Expert*innen zu sprechen und gegebenenfalls zu hospitieren.

Im 2. Halbjahr des 1. Weiterbildungsjahres (zweijährige Fachschule) bzw. im 2. Halbjahr des 2. Weiterbildungsjahres (dreijährige Fachschule) führen die Schülerinnen und Schüler Vertiefungsprojekte durch. Dabei entwickeln sie selbstständig Ideen, suchen sich Praxiseinrichtungen, in welchen sie das Projekt durchführen, planen es und führen es durch. Anschließend präsentieren sie Planungsschritte, Inhalte sowie eine intensive Reflexion vor einem großen Plenum.

Die Weiterbildung ist schulgeldfrei. Zur Finanzierung kommen ggf. Schüler-BAFÖG oder auch Mittel aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Betracht.

Der Besuch der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik berechtigt nach bestandener Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“.

Gem. § 4 Abs. 3 FSVO vom 31.07.2021, gültig ab 01.08.2021 wird neben dem Abschlusszeugnis eine Urkunde „Bachelor Professional im Fachbereich Sozialwesen“ ausgestellt.

Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 4 des Hochschulzugangsgesetzes (HSG) erwerben die Absolventen der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik mit ihrem Abschluss eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung, welche zum Studium an allen Hochschulen berechtigt.

… zur Weiterbildung, Bildungsvoraussetzungen und Anmeldeverfahren

Zugriff auf die Schulbibliothek Lensahn (Stichwortsuche, Verleihstatus) : WEBOPAC

Die Praxisbroschüre können Sie hier herunterladen (pdf).

Einen Flyer über unsere Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher können Sie hier herunterladen (pdf).

Das Anmeldeformular können Sie hier herunterladen (pdf).

Neu auch: Online-Formular zum Ausfüllen und Ausdrucken

Hinweis: Die Gegebenheiten der neuen Fachschulverordnung sind erst seit kurzem bekannt. Der Flyer weist daher noch nicht auf die zwei- bzw. dreijährige Form der Fachschulweiterbildung hin und beinhaltet noch nicht die geänderten Aufnahmebedingungen.

Eine Präsentation für den Bildungsgang Fachschule Sozialpädagogik Vollzeit könne  Sie hier herunterladen (pdf).

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter
 

Frau Damarowsky

Büro Lensahn
 04363 - 9023 0
 

Frau  Frau Damarowsky
Büro Lensahn

ANMELDEFORMULARE

Wir helfen Menschen, sich zu bilden.

Hier finden Sie Informationsblätter und Anmeldeformulare für unsere unterschiedlichen Bildungsgänge.

Der Bewerbungsmonat ist bei uns der Februar. Sie können sich jährlich im Zeitraum vom 01.02. – 28.02. bei uns bewerben

 (außer für die Abendschule, hier gelten gesonderte Bewerbungsfristen).

Für eine vollständige Bewerbung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

                  • Anmeldeformular des jeweiligen Bildungsgangs
                  • Letztes Zeugnis (beglaubigt)
                  • Lebenslauf
                  • evtl. individuelle Formulare (je nach Bildungsgang)

Die Schulplätze werden nach der erreichten Durchschnittsnote und nicht nach dem Eingang der Bewerbung vergeben.

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