Fachschule Fachrichtung Heilpädagogik – Teilzeit
Weiterbildung zur Heilpädagogin bzw. zum Heilpädagogen
Der jetzige Durchgang der Weiterbildung Heilpädagogik startet zum Schuljahr 2024/25 Anfang September 2024.
Er ist zu unserer Freude voll belegt. Wir bieten diese Weiterbildung im Zwei-Jahres-Rhythmus an. Im Schuljahr 2025/26 werden wir deshalb keinen neuen Durchgang der Weiterbildung Heilpädagogik anbieten. Der nächste Durchgang startet dann Mitte August 2026. Die reguläre Bewerbungszeit ist dann im Februar 2026.
Die Weiterbildung zur Heilpädagogin/ zum Heilpädagogen in Teilzeit an der Fachschule Fachrichtung Heilpädagogik dauert drei Jahre. Sie vermittelt die erforderliche heil– und inklusionspädagogische Handlungskompetenz, um inklusive Prozesse im Sozial– und Bildungsbereich initiieren, begleiten und reflektieren zu können, in dem sie vertieftes Fachwissen anbietet, sowie den Erwerb erforderlicher Fertigkeiten und der beruflichen Grundhaltung fördert.
„Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützen, bilden, erziehen, fördern und beraten zum einen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in oftmals beeinträchtigenden und behindernden Lebenssituationen in der Vielfalt ihrer individuellen Bedürfnisse, Befähigungen und Beeinträchtigungen.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützen und beraten zum anderen Angehörige, Fachkräfte und Personen im Umfeld der Person, mit dem Ziel, Verstehensprozesse zu initiieren, passgenaue Unterstützung zu ermöglichen und notwendige Veränderungsprozesse anzustoßen, um behindernde Barrieren abzubauen und inklusive Kulturen, Strukturen und Praktiken zu entwickeln und zu etablieren. Sie tun dies mit dem Ziel einer selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe aller am Leben der Gesellschaft.
Heilpädagoginnen und Heilpädagogen nehmen als speziell qualifizierte Fachkräfte eine Schlüsselstellung zur Gestaltung von inklusiven Prozessen in unterschiedlichsten Arbeitsfeldern ein.“ (Lehrplan Fachschule Fachrichtung Heilpädagogik, Schleswig-Holstein 2017)
Mit diesem Abschluss können Sie z.B. in Frühförderstellen, Krippen u. Kindertageseinrichtungen, Schulen, sozialpädiatrischen Zentren, in familienunterstützenden Diensten, Beratungsstellen, in der beruflichen Integration, in Integrationsfachdiensten, in pädagogischen Wohneinrichtungen und ambulanten Diensten und freien Praxen als eigenverantwortliche pädagogische Fachkraft, Gruppenleitung oder Leitung arbeiten. Der Abschluss ermöglicht als Heilpädagoge /-in selbstständig tätig werden zu können.
Erklärvideo zum Thema „Was ist Heilpädagogik“
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven im interdisziplinären Kontext kommunizieren, reflektieren und weiter entwickeln
- Heilpädagogische Diagnostik – Individuen, Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und beschreiben
- Heilpädagogisch Handeln – Beziehungen aufbauen, Entwicklungen begleiten, Bildungsprozesse unterstützen, Erziehungspartnerschaften gestalten
- In Organisationen beraten, entwickeln und führen sowie in Sozialräumen Prozesse der Inklusion fördern und in Netzwerken kooperieren
- Gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Kontexte analysieren, berücksichtigen und mitgestalten
Hinzu kommt ein Wahlpflichtbereich, der eine Vertiefung und Schwerpunktbildung ermöglicht. So werden wir in diesem Bereich u.a. in Kooperation mit dem Netzwerk Persönliche Zukunftsplanung e.V. die Qualifizierung als Moderator*in für Persönliche Zukunftsplanung sowie das Basiszertifikat in Unterstützter Kommunikation in Kooperation mit der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. anbieten. Die Weiterbildung umfasst auch die Kompetenzen einer Fachkraft für Inklusion.
Im Rahmen der Weiterbildung führen wir zwei Lernreisen im Rahmen der Unterrichtsverblockung durch. Die erste gemeinsame fünftägige Lernreise unternehmen wir in der Mittelstufe zu Leuchttürmen der inklusiven und heilpädagogischen Praxis im deutschsprachigen Raum.
Die zweite individuelle Lernreise bietet in der Oberstufe Gelegenheit ein bis zwei Wochen sich in Deutschland oder gefördert durch das ErasmusPlus Programm im europäischen Ausland innovative Einrichtungen und Dienste ihres Interesses zu erkunden. So können Orte innovativer inklusiver Praxis im Feld oder ein anderes Arbeitsfeld intensiv erkundet werden.
Der Unterricht umfasst 1.800 Stunden, davon mindestens 360 Stunden als heilpädagogische Praxis mit schulischer Begleitung sowie 1440 Stunden in den Lernfeldern und im Wahlpflichtbereich. Der Unterricht wird im nächsten Durchgang montags von 8:30-17:00 Uhr stattfinden. Hinzu kommen Verblockungen im Umfang von 5 Seminaren (Fr.-Sa.) (ca. alle 6-8 Wochen) sowie eine bis zwei Blockwochen pro Schuljahr (Lernreisen). 5 Tage pro Jahr bzw. 10 Tage in zwei Jahren können als Bildungsurlaub anerkannt werden.
Der Unterricht umfasst mit der heilpädagogischen Praxis durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden die Woche. Mit Leistungsnachweisen ist von einem Arbeitsaufwand von 15-20 Zeitstunden die Woche zu rechnen. Eine Vollzeitstelle wird deshalb neben der Weiterbildung nicht empfohlen, gut gehen 20-30 Stunden die Woche.
In die Weiterbildung sind auch die heilpädagogische Praxis und ein inklusives Projekt mit insgesamt mindestens 3 Stunden in der Woche integriert. Beides wird durch die Schule begleitet und findet überwiegend an Ihrem Arbeitsplatz statt.
In der zweiten Ausbildungshälfte findet jedoch ein Jahr (2.Halbjahr Mittelstufe bis erstes Halbjahr Oberstufe) im Umfang von 2 Unterrichtsstunden (=60 Zeitstunden pro Jahr) die heilpädagogische Praxis an einem anderen, selbst gewählten Ort statt, um sich in der Rolle als Heilpädagoge oder Heilpädagogin zu erproben.
Schulische Aufnahmevoraussetzung ist mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
und
Berufliche Aufnahmevoraussetzung: Eine abgeschlossene berufliche Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher bzw. zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger
oder eine nach Landesrecht als gleichwertig anerkannte Qualifikation (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Kinderkrankenpflege mit entsprechender heilpädagogischer Praxis) *
und mind. einjährige hauptberufliche Tätigkeit im pädagogischen oder heilpädagogischen Bereich.
*Wichtig – neue Ansprechpartner- neuer Verfahrensablauf: Die Gleichwertigkeit anderer Qualifikationen muss zurzeit in jedem Einzelfall seit 1.Februar 2021 vom Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) festgestellt werden. Vor der Antragstellung muss neuerdings verpflichtend ein Beratungsgespräch mit dem Koordinator der Weiterbildung Prof. Dr. Stefan Doose stefan.doose@bbs-old.de geführt werden.
Sie können den Antrag parallel mit der Bewerbung stellen. Bitte vermerken Sie in Ihrer Bewerbung, dass Sie einen Antrag gestellt haben. Wichtig ist, dass der Schulplatz erst reserviert werden kann, wenn eine Feststellung der Gleichwertigkeit ihrer Qualifikation durch das SHIBB vorliegt.
Die Feststellung der Gleichwertigkeit anderer Qualifikationen beantragen Sie beim
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Dezernat 3: Schulische Berufliche Bildung
z.Hd. Anette Varlemann Muhliusstraße 38 24114 Kiel annette.varlemann@shibb.landsh.de Geben Sie in Ihrem Antrag an, dass Sie sich an der Fachschule Heilpädagogik in Lensahn beworben haben bzw. bewerben wollen und fügen Sie folgende Unterlagen bei:
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Der nächste Durchgang der Weiterbildung Heilpädagogik startet zum Schuljahr 2026/27 Mitte August 2026.
Anmeldeformular und Informationsmaterial
Das Bewerbungsformular steht hier ebenso wie die detaillierten Hinweise zum Bewerbungsverfahren als pdf Dokument .
Einen aktuellen Flyer finden Sie hier.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- Lebenslauf mit vollständiger Auflistung des schulischen und beruflichen Werdegangs
- beglaubigte Fotokopie des Zeugnisses des letzten allgemeinbildenden Schulabschlusses
- beglaubigte Fotokopie des Abschlusszeugnisses der Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher, zur Heilerziehungspflegerin / zum Heilerziehungspfleger oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation (in diesem Fall Schreiben mit der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Qualifikation des Ministerium oder Hinweis, dass diese beantragt wurde).
- Nachweis einer zum Weiterbildungsbeginn mindestens einjährigen Berufstätigkeit,
- ggf. Kopie eines bestehenden Arbeitsvertrages mit heilpädagogischer Qualifizierungsmöglichkeit von mindestens 3 Std. / Woche (Absprache mit dem Arbeitgeber)
- Arbeitszeugnisse, Zeugnisse über ehrenamtliche Arbeit, Praktika oder andere Erfahrungen im sozialen bzw. heilpädagogischen Bereich
- Bescheinigungen über relevante Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen
Abgabe der Bewerbungsunterlagen:
Für inhaltliche Rückfragen und Beratung steht Ihnen Prof. Dr. Stefan Doose
(stefan.doose@bbs-old.de) zur Verfügung.
Die Abgabe kann per Post oder im Schulbriefkasten in Lensahn erfolgen:
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg
Außenstelle Lensahn
Dr.-Julius-Stinde-Str. 4
23738 Lensahn
Telefon: 04363 9023-0 Fax: 04363 9023-30
E-Mail: lensahn@bbs-old.de
Internet: www.bbs-old.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Zugriff auf die Schulbibliothek Lensahn (Stichwortsuche, Verleihstatus) : WEBOPAC
Der neueste Flyer mit allen Informationen zur Fachschule Heilpädagogik: Hier zum Download
ANSPRECHPARTNER*IN
Wir helfen gerne weiter
ANMELDEFORMULARE
Wir helfen Menschen, sich zu bilden.
Hier finden Sie Informationsblätter und Anmeldeformulare für unsere unterschiedlichen Bildungsgänge.
Der Bewerbungsmonat ist bei uns der Februar. Sie können sich jährlich im Zeitraum vom 01.02. – 28.02. bei uns bewerben
(außer für die Abendschule, hier gelten gesonderte Bewerbungsfristen).
Für eine vollständige Bewerbung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
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- Anmeldeformular des jeweiligen Bildungsgangs
- Letztes Zeugnis (beglaubigt)
- Lebenslauf
- evtl. individuelle Formulare (je nach Bildungsgang)
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Die Schulplätze werden nach der erreichten Durchschnittsnote und nicht nach dem Eingang der Bewerbung vergeben.