Fachschule Sozialpädagogik

  • Sie wünschen sich einen abwechslungsreichen und anspruchsvollen Beruf?
  • Ihnen ist es ein Anliegen, Kinder, Jugendliche oder Menschen mit Beeinträchtigung auf einem Teil ihres Lebenswegs kompetent und professionell zu begleiten?
  • Sie bevorzugen das Lernen und Arbeiten mit Gruppen und im Team?
  • Sie beobachten gerne Situationen im Alltag und haben Interesse daran, das Verhalten von Menschen zu verstehen?
  • Sie haben Lust darauf, eine Gruppe zu leiten und den pädagogischen Alltag in einer Einrichtung zu organisieren?
  • Sie haben Interesse an fachlichen Hintergründen und sind bereit, Ihr Wissen selbständig durch das Lesen von Fachliteratur zu erweitern?
  • Sie finden es spannend, mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Kompetenzen und Hintergründen zu lernen und zu arbeiten?

Die Weiterbildung orientiert sich an der Erwachsenenbildung. Das bedeutet, Sie sollten

  • Freude am Lernen haben
  • sich selbst organisieren können
  • bereit sein, Verantwortung für sich selbst und Ihre schulischen sowie beruflichen Aufgaben zu übernehmen

Um Menschen auch in herausfordernden Lebenslagen begleiten zu können, brauchen Erzieher*innen eine gefestigte Persönlichkeit sowie eine professionelle Haltung. Daher sollten Sie

  • seelisch und körperlich hinreichend belastbar sein
  • ein gutes Einfühlungsvermögen mitbringen
  • offen sein für Neues und sich auf Fremdes einlassen können
  • bereit sein, sich und Ihr „Gewordensein“ wohlwollend und kritisch zu betrachten
  • aufgeschlossen auf unterschiedliche Menschen zugehen können
  • bereit sein, Feedback ernst- und anzunehmen
  • teamfähig sein

Sie sind uns wichtig! Daher legen wir besonderen Wert auf

  • Ihre fachlich hochwertige Ausbildung
  • die ressourcenorientierte Unterstützung und Begleitung Ihres individuellen Lern- und Entwicklungsprozesses
  • die Förderung Ihrer sozialen Kompetenzen
  • die Bereitschaft zur Reflexion unseres Denkens und Handelns
  • Respekt, emotionales Verstehen und gegenseitige Wertschätzung
  • Praxisorientierung
  • Partizipation

Erzieher*innen sind als Gruppenleitungen u.a. in Kindertagesstätten, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Jugendzentren, Einrichtungen der Schulsozialarbeit oder Jugendhilfe tätig. Sie haben u.a. die Aufgabe,

  • Menschen unterschiedlicher Altersklassen und Herkunft zu stärken und in ihrer Entwicklung zu begleiten
  • sie zu Bildungsprozessen einzuladen, zu ermutigen und zu inspirieren
  • Menschen in ihrer Vielfalt zu erkennen, zu würdigen sowie ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen
  • Gemeinschaft zu fördern

Die Weiterbildung besteht aus Fachunterricht in der Schule, Praxiszeiten sowie Projektphasen in der Praxis.

Der Lehrplan für Erzieherinnen / Erzieher sieht für die Weiterbildung im fachrichtungsbezogenen Lernbereich folgende 6 Lernfelder vor:

Lernfeld 1     Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln

Lernfeld 2     Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten

Lernfeld 3     Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern

Lernfeld 4     Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Lernfeld 5     Erziehungs– und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten und Übergänge unterstützen

Lernfeld 6     Institutionen und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Im Unterricht werden Fachkenntnisse vorwiegend anhand von Lernsituation, d.h.  Praxissituationen mit herausforderndem Charakter, erarbeitet. Hinzu kommen der Wahlpflichtbereich und der fachrichtungsübergreifende Lernbereich mit:

  • Deutsch/ Kommunikation mit Sprachbildung
  • Naturwissenschaft und Technik
  • Wirtschaft/ Politik

Die Weiterbildungszeiten in Schule und Praxis werden durch schulische Vor- und Nachbereitung der Praxiszeiten, Besuche der Lehrkraft in der Praxis, Praxisbegleiter*innentreffen u.v.m. miteinander verzahnt. So ist z.B. im Wahlpflichtbereich eine exemplarische fachliche Vertiefung in einem Arbeitsfeld vorgesehen.

Der Besuch der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik berechtigt nach bestandener Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“.

Gem. § 4 Abs. 3 FSVO vom 31.07.2021, gültig ab 01.08.2021 wird neben dem Abschlusszeugnis eine Urkunde „Bachelor Professional im Fachbereich Sozialwesen“ ausgestellt.

Gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 4 des Hochschulzugangsgesetzes (HSG) erwerben die Absolventen der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik mit ihrem Abschluss eine berufliche Hochschulzugangsberechtigung, welche zum Studium an allen Hochschulen berechtigt.

Vollzeit zwei- bzw. dreijährig:

Der Besuch der Fachschule umfasst in Vollzeit zwei Schuljahre für Schüler*innen mit dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische*r Assistent*in“; für alle anderen umfasst er drei Schuljahre. Jedes Schuljahr enthält eine 10- bis 13-wöchige Praxiszeit in insgesamt mindestens zwei Arbeitsfeldern.

Der Unterricht findet in der Regel Montag bis Freitag von 7.45 bis 14.30 Uhr statt.

Abendform:

Die Weiterbildung in Abendform dauert insgesamt 3 ½ Jahre. In den ersten drei Jahren findet der Unterricht in einem Umfang von 20 Stunden an drei Abenden in der Woche (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 15:15-20:15 Uhr statt. Hinzu kommen pro Schuljahr 8-10 zusätzliche Termine an Samstagen mit je 8 Unterrichtsstunden sowie Arbeitsfeldhospitationen.

Wird die Weiterbildung berufsbegleitend durchgeführt, können – sofern die Anforderungen an die Praxisstelle gegeben sind – etwa zwei Drittel der Praxiszeiten in der Arbeitsstelle durchgeführt werden. Zusätzlich ist eine Praxiszeit in einem anderen Arbeitsfeld im Umfang von 300 Stunden notwendig.

Praxisintegrierte Ausbildung (PIA)

Die Weiterbildung kann auch dreijährig in praxisintegrierter Form stattfinden, d.h. es gibt parallel zur Schule eine vergütete Anstellung bei einem Träger der Jugendhilfe nach §2 SGB VIII und eine Kooperationsvereinbarung zwischen Praxis und Schule.

Derzeit wird diese Weiterbildungsform mit der Abendform gemeinsam unterrichtet. Daher umfasst sie drei Schultage (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 15.15 bis 20.15 Uhr) sowie ca. 5 verblockte Samstage. Arbeitszeiten in der Praxis können daher an allen Vormittagen oder an zwei Praxistagen (Dienstag und Freitag) erfolgen.

Bei ausreichender Bewerberzahl richten wir eine PIA-Klasse mit Vormittagsunterricht ein. Hier finden dann in den Schuljahren 2-3 Unterrichtstage statt.

Im zweiten Jahr der Weiterbildung ist eine Praxiszeit in einem zweiten Arbeitsfeld in Blockform vorgesehen.

Für die Aufnahme an der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik müssen bei allen Formen schulische UND berufliche Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein:

Die Schulische Aufnahmevoraussetzung:

  • mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss
  • in begründeten Fällen: Erster allgemeiner Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht sowie den Abschluss der Berufsschule, mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0

Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, wird der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lehren, Lernen, Beurteilen (GER)“ benötigt. 

UND

Berufliche Aufnahmevoraussetzung:

  • Der Abschluss einer nicht einschlägigen Berufsausbildung (einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung) undeinschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden

oder

  • eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe

oder

  • eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife.

Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste (auf der Grundlage von Bundesgesetzen) angerechnet.

Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Praxis können in höchstens zwei verschiedenen Abschnitten in verschiedenen Praxisstellen (anerkannte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) aufgeteilt werden und müssen innerhalb der letzten 12 Monate abgeleistet worden sein.

Anrechnung von Ausbildungszeiten und weiteren Qualifikationen

Studienleistungen einschlägiger (sozial)pädagogischer Studiengänge können auf die fachtheoretische Ausbildungszeit auf bis zu einem Schulleistungsjahr angerechnet werden, sofern einschlägige Praxiszeiten im Umfang von 300 Stunden nachgewiesen werden.

Für die Fachschule Sozialpädagogik gilt die Bewerbungsfrist 01.Februar bis 01. März.

Zusätzliche Aufnahmevoraussetzungen einzelner Weiterbildungsformen:

Vollzeit zweijährig

Berufliche Aufnahmevoraussetzung:

Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule

Praxisintegrierte Form:

Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Träger der Jugendhilfe nach §2 SGB VIII (Einen Mustervertrag können Sie hier herunterladen)

UND

Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Arbeitgeber (Träger) (Die Vorlage für die Vereinbarung können Sie hier herunterladen)

Auslandspraktikum

Wir unterstützen den Blick über den Tellerrand! Eine Praxiszeit während der Vollzeitausbildung kann im europäischen Ausland durchgeführt werden. Dies wird finanziell im Rahmen von ERASMUS+ unterstützt. Unsere momentanen Kooperationseinrichtungen sind in Wien, Österreich, in Blain, Frankreich und in Tartu, Estland.

Inklusion

Wir bemühen uns um gelebte Inklusion. Auch Menschen mit Behinderung sind bei uns willkommen. Für individuelle Herausforderungen finden wir meist passende Lösungen.

Gemeinschaft

Uns ist eine gelebte Schulgemeinschaft ein Anliegen. Anlässe wie Einschulungsfeier oder Winterbasar gestalten wir gemeinsam. Die Vertiefungsprojekte in der Praxis werden der gesamten Schulgemeinschaft im Kongressformat präsentiert. Jedes Jahr veranstalten die Oberstufen den legendären „Sozicup“, ein Sport- und Spielefest für die gesamte Schule, an dem zum Teil externe Kooperationspartner beteiligt sind. Der Erlös wird an eine gemeinnützige Organisation gespendet.

Demokratie und Partizipation

Einmal im Monat führt jede Klasse einen Klassenrat durch. Mit wechselnder Moderation und Protokollant*in und klarem Ablaufplan gestalten die Schüler*innen eine Schulstunde eigenverantwortlich, in der Belange der Klasse besprochen und geklärt sowie ggf. demokratisch abgestimmt werden.

Die Ausleihe in der Schulbücherei erfolgt durch eingewiesene Schüler*innen und Lehrkräfte. Jede Klasse hat auf diese Weise ihren eigenen Büchereizugang.

Es gibt eine aktive Schüler*innenvertretung in Lensahn, an der jede/r mitwirken kann. Klassensprecher*innen werden zu Konferenzen und Teamsitzungen eingeladen und können eigene Anliegen einbringen.

Wer die Weiterbildung in Vollzeit absolviert, kann Förderung nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) oder BAföG für Schülerinnen und Schüler beantragen.

Die Abendform kann berufsbegleitend absolviert werden. Es ist aber auch möglich, BAföG für Schülerinnen und Schüler zu beantragen.

Für die praxisintegrierte Weiterbildung liegt ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Träger mit entsprechender Entlohnung vor.

Wir beraten Sie gerne! Melden Sie sich bei

Frau Damarowsky im Schulbüro Lensahn

  lensahn@bbs-old.de

  04363 – 9023 0