Fachpraktiker*innen und Berufsvorbereitende Maßnahme (BVM)
Berufsausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen
(gemäß § 66 BBiG / § 42 HWO)
Auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe existieren bereits zahlreiche Berufe, deren Ausbildungsregelungen speziell auf Menschen mit Förderbedarf zugeschnitten sind.
– Kürzung des Theorieanteils
– Dauer der Prüfungszeiten
– Zulassung von Hilfsmitteln
– Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter
Am Ende einer jeden zwei- bzw. dreijährigen Ausbildung steht eine Prüfung vor der Industrie- und Handeskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer.
Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Jugendlichen einen staatlich anerkannten Abschluss.
Unser Bildungsangebot
Nach § 66 BBiG oder § 42m HwO
- Bäckerwerker*in
- Bau- und Metallmaler*in
- Fachpraktiker*in (FP) für Bürokommunikation
- FP für Elektroniker
- FP in der Hauswirtschaft
- FP für Haus- und Gebäudedienste
- FP für Holzverarbeitung
- FP Küche
- FP im Lagerbereich
- FP Personale Dienstleistung
- FP im Verkauf
- FP Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Fahrzeugpfleger*in
- Helfer*in im Gastgewerbe
- Helfer*in im Trockenbau
- FP für Metallbau (Metallbearbeiter*in)
- Textilreinigerwerker*in
- Werker*in im Gartenbau
Fachrichtung: Garten-und Landschaftsbau
Fachrichtung: Zierpflanzenbau - Werker*in in der Landwirtschaft
Anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG
- Kauffrau/-mann für Büromanagement (Regelausbildung)
BVM ReHa
- (Berufsvorbereitende Maßnahme)
ANSPRECHPARTNER*IN
Wir helfen gerne weiter
StD`in Birgit Becker
Außenstellenleitung Timmendorfer Strand- Sonderausbildungsgänge
- Berufsschule
- Schulformen (BVM)
- Inklusion
04503 - 86 93 0