Fachpraktiker*innen und Berufsvorbereitende Maßnahme (BVM)
Berufsausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen
(gemäß § 66 BBiG / § 42 HWO)
Auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe existieren bereits zahlreiche Berufe, deren Ausbildungsregelungen speziell auf Menschen mit Förderbedarf zugeschnitten sind.
– Kürzung des Theorieanteils
– Dauer der Prüfungszeiten
– Zulassung von Hilfsmitteln
– Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter
Am Ende einer jeden zwei- bzw. dreijährigen Ausbildung steht eine Prüfung vor der Industrie- und Handeskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer.
Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Jugendlichen einen staatlich anerkannten Abschluss.
Unser Bildungsangebot
Nach § 66 BBiG oder § 42m HwO
- Bäckerwerker*in
- Bau- und Metallmaler*in
- Fachpraktiker*in (FP) für Bürokommunikation
- FP für Elektroniker
- FP in der Hauswirtschaft
- FP für Haus- und Gebäudedienste
- FP für Holzverarbeitung
- FP Küche
- FP im Lagerbereich
- FP Personale Dienstleistung
- FP im Verkauf
- FP Kreislauf- und Abfallwirtschaft
- Fahrzeugpfleger*in
- Helfer*in im Gastgewerbe
- Helfer*in im Trockenbau
- FP für Metallbau (Metallbearbeiter*in)
- Textilreinigerwerker*in
- Werker*in im Gartenbau
Fachrichtung: Garten-und Landschaftsbau
Fachrichtung: Zierpflanzenbau - Werker*in in der Landwirtschaft
Anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG
- Kauffrau/-mann für Büromanagement (Regelausbildung)
BVM ReHa
- (Berufsvorbereitende Maßnahme)
ANSPRECHPARTNER*IN
Wir helfen gerne weiter
StD`in Birgit Becker
Außenstellenleitung Timmendorfer Strand- Sonderausbildungsgänge
- Berufsschule
- Schulformen (BVM)
- Inklusion

Schülererfassungsbogen
Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich. Die Anmeldung erfolgt über unsere Dualpartner und somit über die Agenturen für Arbeit.
Bitte bringen Sie am ersten Schultag den ausgefüllten Schülererfassungsbogen mit und gegebenenfalls eine Bescheinigung über eine formell festgestellte Legasthenie.