Fachpraktiker*innen und Berufsvorbereitende Maßnahme (BVM)

Berufsausbildung nach besonderen Ausbildungsregelungen

(gemäß § 66 BBiG / § 42 HWO)

Auf der Grundlage anerkannter Ausbildungsberufe existieren bereits zahlreiche Berufe, deren Ausbildungsregelungen speziell auf Menschen mit Förderbedarf zugeschnitten sind.

–         Kürzung des Theorieanteils

–         Dauer der Prüfungszeiten

–         Zulassung von Hilfsmitteln

–         Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter

Am Ende einer jeden zwei- bzw. dreijährigen Ausbildung steht eine Prüfung vor der Industrie- und Handeskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer.

Bei Bestehen der Prüfung erhalten die Jugendlichen einen staatlich anerkannten Abschluss.

Unser Bildungsangebot

Nach § 66 BBiG oder § 42m HwO

  • Bäckerwerker*in
  • Bau- und Metallmaler*in
  • Fachpraktiker*in (FP) für Bürokommunikation
  • FP für Elektroniker
  • FP in der Hauswirtschaft
  • FP für Haus- und Gebäudedienste
  • FP für Holzverarbeitung
  • FP Küche
  • FP im Lagerbereich
  • FP Personale Dienstleistung
  • FP im Verkauf
  • FP Kreislauf- und Abfallwirtschaft
  • Fahrzeugpfleger*in
  • Helfer*in im Gastgewerbe
  • Helfer*in im Trockenbau
  • FP für Metallbau (Metallbearbeiter*in)
  • Textilreinigerwerker*in
  • Werker*in im Gartenbau
    Fachrichtung: Garten-und Landschaftsbau
    Fachrichtung: Zierpflanzenbau
  • Werker*in in der Landwirtschaft

Anerkannter Ausbildungsberuf nach BBiG

  • Kauffrau/-mann für Büromanagement (Regelausbildung)

BVM ReHa

  • (Berufsvorbereitende Maßnahme)

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter

StD`in Birgit Becker

Außenstellenleitung Timmendorfer Strand

  • Sonderausbildungsgänge
  • Berufsschule
  • Schulformen (BVM)
  • Inklusion
 04503 - 86 93 0