Berufsfachschule für Sozialpädagogik

Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten/ zur Sozialpädagogischen Assistentin

Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Sozialpädagogik qualifiziert für eine pädagogisch unterstützende Arbeit mit Kindern bis zum Alter von 14 Jahren. Die Sozialpädagogische Assistentin/der Sozialpädagogische Assistent arbeitet als zusätzliche Kraft neben anderen sozialpädagogischen Fachkräften im Elementarbereich (Krippen, Kindergärten) in Horten und betreuten Grundschulen.

In der Berufsfachschule III Fachrichtung Sozialpädagogik gibt es ab Schuljahr 2021/2022 eine zwei- und eine dreijährige Ausbildungsform.

Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule III, Fachrichtung Sozialpädagogik, bildet der Mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss oder die Versetzung in die Oberstufe des achtjährigen gymnasialen Bildungsganges.

Voraussetzung für die Aufnahme in die dreijährige Berufsfachschule III, Fachrichtung Sozialpädagogik, bildet der Erste allgemeine Abschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss.

Die dreijährige Berufsfachschule III befindet sich derzeit in der Neuordnung zum 01.08.2024. Nach derzeitigem Kenntnisstand gliedert sich der neue dreijährige Bildungsgang in ein einführendes pädagogisches Basisjahr und zwei darauffolgende Ausbildungsjahre in der Mittel- und Oberstufe.

Das erfolgreiche Bestehen des pädagogischen Basisjahres (Gesamtnotendurchschnitt mind. 3,5 + Praxiszeiten bestanden) bildet die Aufnahmebedingung für die weiterführende Mittelstufe. Die Aufnahme erfolgt je nach Verordnungslage in den neuen oder bisherigen Bildungsgang.

Für die Berufsfachschule Sozialpädagogik gilt immer die Bewerbungsfrist 01.Februar bis 01. März.

Für die dreijährige Berufsfachschule III Sozialpädagogik werden Bewerbungen auch nach dem 1. März berücksichtigt.

Zeitliche Gliederung in der zweijährigen Ausbildung: Im ersten und letzten Halbjahr findet die Ausbildung ausschließlich in der Schule statt. Im 2. und 3. Halbjahr werden zwei Praxiszeiten mit einer Dauer von jeweils 10 Wochen in zwei verschiedenen pädagogischen Einrichtungen abgeleistet. Die Praxiszeiten dienen dazu, einen Einblick in das pädagogische Arbeitsleben zu bekommen und Erfahrungen zu sammeln.

Die zeitliche Gliederung in der dreijährigen Ausbildung befindet sich zur Zeit in Planung.

Am Anfang der Ausbildung finden Kennenlerntage oder eine Kennenlernfahrt statt. Am Ende des ersten Ausbildungsjahres nehmen die Schüler*innen an der jährlich stattfindenden Vorhabenwoche teil. Außerdem findet im weiteren Verlauf meist eine selbst geplante Studienfahrt statt.

Außerhalb der Praxiszeiten finden ca. 30 Unterrichtsstunden pro Woche statt.

Fachrichtungsbezogener Bereich mit den Lernfeldern:

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Kinder in ihrer Entwicklung und in ihren vielfältigen Lebenswelten verstehen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln
  • Entwicklungs- und Bildungsprozesse initiieren, begleiten und auswerten
  • Konzeptionell und kooperativ im sozialpädagogischen Handlungsfeld agieren

Wahlpflichtbereich (z.B. Darstellendes Spiel, Medienpädagogik, Naturpädagogik, Kochen, Textilgestaltung, Entspannungstechniken)

Fachrichtungsübergreifender Bereich mit den Fächern

  • Wirtschaft und Politik
  • Religion oder Philosophie
  • Deutsch/ Kommunikation
  • Englisch
  • Mathematik** (Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife)
  • Sport*

* Fach in der dreijährigen Ausbildung

** Fach in der dreijährigen Ausbildung; in der zweijährigen als Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife

Vorhabenwoche

Es findet am Ende des ersten Schuljahres eine Vorhabenwoche statt (z.B. Tanzen, Nähen, Kochen, Musik, Erlebnispädagogik, Segeln).

Der Besuch der Berufsfachschule für Sozialpädagogik berechtigt nach bestandener Abschlussprüfung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“.

Der Abschluss schafft darüber hinaus die Voraussetzung zum Besuch der zweijährigen Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik (bei Erfüllung der schulischen Voraussetzungen).

Dreijährige Form der Berufsfachschule III Sozialpädagogik: Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird mit dem Abschluss der Berufsfachschule der mittlere Bildungsabschluss erworben.

Zweijährige Form der Berufsfachschule III Sozialpädagogik: Es besteht die Möglichkeit die allgemeine Fachhochschulreife durch Zusatzunterricht und Zusatzprüfung in Mathematik und Englisch zu erlangen.

Zugriff auf die Schulbibliothek Lensahn (Stichwortsuche, Verleihstatus) : WEBOPAC

Einen Flyer über unsere Ausbildung zum Sozialpädagogischen Assistenten/  zur Sozialpädagogischen Assistentin können Sie hier für die 2-jährige BFSIII  (pdf)   und   hier für die 3-jährige BFSIII herunterladen (pdf)

Die Praxisbroschüre können Sie hier herunterladen (pdf).

Das Anmeldeformular zur zweijährigen BFS können Sie hier herunterladen (pdf).

Das Anmeldeformular zur dreijährigen BFS können Sie hier herunterladen (pdf).

Weitere Informationen können Sie in dieser  Präsentation   herunterladen (pdf).

Ab sofort können Sie sich auch online anmelden. Nutzen Sie dazu bitte folgenden Link:

Verwaltungsportal/Service

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter

StD'in Regina Bopp

Abteilungsleitung Abt. VI

  • Berufsfachschulen III Sozialpädagogik und Sozialwesen
  • Hygiene- und Infektionsschutz
 04361 - 908 0

Frau StD'in Regina Bopp
Abteilungsleitung Abt. VI

StR Matthias Zwilling

Assistenz der Abtlg. VI
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Herr StR Matthias Zwilling
Assistenz der Abtlg. VI

StR Frank Müller

Assistenz der Abtlg. VI
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Herr StR Frank Müller
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ANMELDEFORMULARE

Wir helfen Menschen, sich zu bilden.

Hier finden Sie Informationsblätter und Anmeldeformulare für unsere unterschiedlichen Bildungsgänge.

Der Bewerbungsmonat ist bei uns der Februar. Sie können sich jährlich im Zeitraum vom 01.02. – 28.02. bei uns bewerben

 (außer für die Abendschule, hier gelten gesonderte Bewerbungsfristen).

Für eine vollständige Bewerbung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

                  • Anmeldeformular des jeweiligen Bildungsgangs
                  • Letztes Zeugnis (beglaubigt)
                  • Lebenslauf
                  • evtl. individuelle Formulare (je nach Bildungsgang)

Die Schulplätze werden nach der erreichten Durchschnittsnote und nicht nach dem Eingang der Bewerbung vergeben.

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