Allgemeines

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Ein bestehendes Berufsausbildungsverhältnis gemäß BBiG in einem dreijährigen gastgewerblichen Ausbildungsberuf (Mindestausbildungsdauer 30 Monate).
  2. Mindestalter von 18 Jahren.
  3. Durchschnittlich gute schulische Leistungen.
  4. Der Betrieb stellt die Auszubildenden für diesen Tag von der Arbeit frei.

Kosten für den Kurs:

350 Euro pro Auszubildenden.

 

Prüfungsvoraussetzungen:

In einem Ausbildungsbetrieb wurden mindestens 120 Stunden an einer Bar gearbeitet und in der Berufsschule wurde mindestens im Umfang von 80 Unterrichtsstunden zusätzlich für eine Tätigkeit als Bartender/Bartenderin qualifiziert.

  

 

Zur Prüfung

Im Prüfungsbereich „Fachtheorie“ können geprüft werden:
(aufbauend auf dem Lernfeldunterricht der Berufsschule)
  • Waren- & Rohstoffkunde  (Inhalte und Rohstoffe sowie Herstellung von Spirituosen, Likören und Destillaten)
  • Garnituren und Fachausdrücke
  • Allgemeine Getränkekunde (Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Biere, Wein und Sekt)
  • Der Prüfungsbereich „Fachtheorie“ wird schriftlich geprüft. Es ist eine Arbeit unter Aufsicht anzufertigen. Die Bearbeitungsdauer beträgt 60 Minuten.

 

Im Prüfungsbereich „Fachpraxis“ können geprüft werden:
  • Arbeiten hinter der Bar
  • Einrichtung und Vorbereitung einer Bar für den Einsatz
  • Herstellung von Mixgetränken
  • Rezepturen von Standarddrinks einschließlich Warenanforderung und Kalkulation
  • Pflege der Arbeitsgeräte

 

Im Prüfungsbereich „Fachpraxis“ sind Arbeitsproben zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt einschließlich eines mündlichen Fachgesprächs höchstens zwei Stunden. Das mündliche Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten dauern. Als Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht:

  • das Herstellen von Cocktails und Longdrinks
  • das Einrichten einer Cocktailbar
  • die Kalkulation und Warenanforderung

 

Die Prüfung ist bestanden, wenn in beiden Prüfungsbereichen „Fachpraxis“ und „Fachtheorie“ jeweils mindestens ausreichende Leistungen (= 50 Punkte) erbracht wurden.

Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.

 

 

Die neue BARTENDER CLASS in der Beruflichen Schule Neustadt im Umfang von mindestens 80 Unterrichtsstunden

 

Wie ist der Ablauf?

An 10 Terminen im ersten Schulhalbjahr des Schuljahres 2023/2024 findet eine jeweils achtstündige Trainingseinheit statt. Zusätzlich wird diese durch unterschiedliche Seminare von „Fremddozenten“ abgerundet.
 

Welche Termine sollte ich mir freihalten?

Der verbindliche Zeitplan umfasst folgende Termine:

 19.09.2023   26.09.2023   10.10.2023   07.11.2023   14.11.2023 
 21.11.2023   28.11.2023   05.12.2023   12.12.2023   19.12.2023 

 

Zusatztermin bei Bedarf: 16.01.2024.
 

Welche Kosten entstehen?

Für die Warenkosten der Trainingseinheiten & die Fremddozenten entstehen Kosten von 35,00 Euro pro Trainingseinheit. Die Gesamtkosten belaufen sich also auf 350,00 Euro. (zzgl. IHK-Prüfungsgebühren)

 

Bis wann und wie kann mich mein Betrieb anmelden?

Anmeldeschluss ist der 30.07.2023. Eine schriftliche Anmeldung ist in jedem Falle erforderlich und setzt das Einverständnis der Betriebe voraus. Ein Formular zur Anmeldung findest du auf unserer Homepage unter www.bbs-old.de/anmelde_formulare oder als Direktlink unter diesem QR-Code.

 

Wer ist Ansprechpartner/in in der Schule?

  1. Dozent: André Krug
  2. Außenstellenleitung:  Nils Lauterbach

 

Was passiert, wenn ich krank bin?

Es wird bei Bedarf Ausweichtermine geben, die im Falle von Krankheit als „Puffer“ dienen. Wir empfehlen, die Urlaubsplanung im ersten Schulhalbjahr an die im Vorhinein feststehenden Termine anzupassen.

 

Welche Klassen dürfen sich anmelden?

Beim Start des Bartenderkurses solltet ihr im 2. oder 3. Ausbildungsjahr der Ausbildung zum Hotelfachmann/- frau oder im  3. Ausbildungsjahr zum Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie sein.

 

Bei weiteren Fragen…

…richtet euch gerne an unseren Barmeister André Krug! (andre.krug@bbs-old.de).