Fachschule Sozialpädagogik praxisintegriert
Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher in praxisintegrierter Form
Ab dem Schuljahr 2023/24 wird die Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher an der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik in Lensahn auch in praxisintegrierter Form angeboten. Sie qualifiziert für eine pädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
Sie befähigt zum selbstständigen, reflektierten, konzeptionellen und innovativen Handeln im Team in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern.
Sie berechtigt zur Übernahme von eigenverantwortlichen Tätigkeiten und Leitungsaufgaben in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Der Besuch der Fachschule in praxisintegrierter Form umfasst drei Schulleistungsjahre.
Für die Aufnahme in die praxisintegrierte Form der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik müssen schulische UND berufliche Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein.
Schulische Aufnahmevoraussetzung ist
- der mittlere Schulabschluss oder ein diesem gleichwertiger Schulabschluss
- in begründeten Fällen:Erster allgemeiner Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes-oder Landesrecht sowie den Abschluss der Berufsschule, mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,0
Wurde der schulische Abschluss im Ausland erworben, ist der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lehren, Lernen, Beurteilen (GER)“ vorzulegen.
Berufliche Aufnahmevoraussetzung ist
- der Abschluss einer Berufsausbildung (einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden
oder
- eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
oder
- eine einschlägige sozialpädagogische Praxis im Umfang von 150 Zeitstunden sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife, die Fachgebundene oder Allgemeine Hochschulreife.
Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden förderliche freiwillige Dienste (auf der Grundlage von Bundesgesetzen) angerechnet.
Die anzurechnenden Zeiten beruflicher Praxis können in höchstens zwei verschiedenen Abschnitten in verschiedenen Praxisstellen (anerkannte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe) aufgeteilt werden und müssen innerhalb der letzten 12 Monate abgeleistet worden sein.
- Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Träger der Jugendhilfe nach §2 SGB VIII (Einen Mustervertrag können Sie hier herunterladen)
und
- der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Arbeitgeber (Träger) (Die Vorlage für die Vereinbarung können Sie hier herunterladen)
Für die gesamte Dauer der Weiterbildung gilt das Fachschulverhältnis, da die Weiterbildung mindestens 2.600 Stunden Unterricht und mindestens 1.320 Stunden fachpraktische Tätigkeit umfasst. Das bedeutet, dass die Gesamtverantwortung sowohl für den fachtheoretischen als auch für den fachpraktischen Teil der Weiterbildung bei der Fachschule liegt. Es wird kein Ausbildungsverhältnis nach Berufsbildungsgesetz begründet. Die Weiterbildung zu Erzieherinnen und Erziehern liegt im Zuständigkeitsbereich des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes und den entsprechenden Ordnungsmitteln
Für die Fachschule Sozialpädagogik (Vollzeit) gilt immer die Bewerbungsfrist 01.Februar bis 01. März. Für die Weiterbildung in praxisintegrierter Form nehmen wir auch darüber hinaus Bewerbungen entgegen.
Das Zeitmodell wird drei Schultage und zwei Praxistage umfassen. Im zweiten Jahr der Weiterbildung ist eine Praxiszeit in einem anderen Arbeitsfeld in Blockform vorgesehen.
Aufgrund der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber wird die praxisintegrierte Weiterbildung im Schuljahr 2023/24 in Kombination mit der Fachschule Sozialpädagogik in Abendform beginnen. Hier sind 2 Arbeitstage (ganztags, Dienstag & Freitag) oder wahlweise bis zu 5 Arbeitstage (halbtags) in der Praxis und Unterricht an drei Nachmittagen (Montag, Mittwoch und Donnerstag) von 15:15-20:15 Uhr vorgesehen.