Berufsfachschule III

Sozialwesen

Die Berufsfachschule III Sozialwesen ist ein zweijähriger Bildungsgang, der den ESA (Erster allgemeiner Schulabschluss) voraussetzt und mit einer Berufsausbildung zur staatlich geprüften Pflegeassistentin/ zum staatlich geprüften Pflegeassistenten abschließt. Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erhalten die Absolventinnen/ Absolventen zusätzlich den MSA (Mittleren Schulabschluss).

Das Ziel der Berufsfachschule III Sozialwesen ist , die Auszubildenden zu fachlich qualifizierten Assistenzkräften in den beruflichen Handlungsfeldern der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und/ oder sozialen Einschränkungen auszubilden. Folgende Möglichkeiten zum Berufseinsatz gibt es für die Pflegeassistentin/ den Pflegeassistenten:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Diakonie-Sozialstationen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Einrichtungen „Betreutes Wohnen“
  • Häusliche Pflege in Privathaushalten
  • Großküchen mit Herstellung spezieller Kostformen

Die Ausbildung zur Pflegeassistentin/ zum Pflegeassistenten beinhaltet schulische und praktische Ausbildungszeiten- und Inhalte.

Schulische Ausbildung:

Der Unterricht in der Berufsfachschule III Sozialwesen findet im Klassenverband statt. Folgende allgemeinbildende Fächer und berufsbezogenen Lernfelder (LF) werden unterrichtet:

Allgemeinbildende Fächer:

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Fremdsprache Englisch
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogene Lernfelder:

  • LF1 Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten
  • LF2 Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • LF3 Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege
  • LF4 Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet an 2 Tagen in der Woche in einem Betrieb statt. Bei den Betrieben handelt es sich um stationäre, teilstationäre oder ambulante Einrichtungen

  • der Altenpflege
  • der Gesundheits- und Krankenpflege
  • der Behindertenhilfe
  • der Familienpflege

Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungsklausuren und einer praktischen Prüfung im Ausbildungsbetrieb. Unter Umständen kann eine mündliche Prüfung zugewählt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss ist die Absolventin / der Absolvent berechtigt zum Tragen der Berufsbezeichnung  „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin / staatlich geprüfter Pflegeassistent.

Wird ein Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht, erhält die Absolventin / der Absolvent den Mittleren Schulabschluss (MSA).

Dieser Berufsabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter

StD'in Regina Bopp

Abteilungsleitung Abt. VI

  • Berufsfachschulen III Sozialpädagogik und Sozialwesen
  • Hygiene- und Infektionsschutz
 04361 - 908 0

Frau StD'in Regina Bopp
Abteilungsleitung Abt. VI

n. n.

Assistenz der Abtlg. 0-VI
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Herr  n. n.
Assistenz der Abtlg. 0-VI

OStR Jens Clasen

Assistenz der Abtlg. 0-VI
 04361 - 908 0