Berufsfachschule III
Sozialwesen
Die Berufsfachschule III Sozialwesen ist ein zweijähriger Bildungsgang, der den ESA (Erster allgemeiner Schulabschluss) voraussetzt und mit einer Berufsausbildung zur staatlich geprüften Pflegeassistentin/ zum staatlich geprüften Pflegeassistenten abschließt. Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erhalten die Absolventinnen/ Absolventen zusätzlich den MSA (Mittleren Schulabschluss).
Das Ziel der Berufsfachschule III Sozialwesen ist , die Auszubildenden zu fachlich qualifizierten Assistenzkräften in den beruflichen Handlungsfeldern der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und/ oder sozialen Einschränkungen auszubilden. Folgende Möglichkeiten zum Berufseinsatz gibt es für die Pflegeassistentin/ den Pflegeassistenten:
- Krankenhäuser
- Rehabilitationseinrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen
- Senioren- und Pflegeheime
- Diakonie-Sozialstationen
- Ambulante Pflegedienste
- Einrichtungen „Betreutes Wohnen“
- Häusliche Pflege in Privathaushalten
- Großküchen mit Herstellung spezieller Kostformen
Die Ausbildung zur Pflegeassistentin/ zum Pflegeassistenten beinhaltet schulische und praktische Ausbildungszeiten- und Inhalte.
Schulische Ausbildung:
Der Unterricht in der Berufsfachschule III Sozialwesen findet im Klassenverband statt. Folgende allgemeinbildende Fächer und berufsbezogenen Lernfelder (LF) werden unterrichtet:
Allgemeinbildende Fächer:
- Deutsch/ Kommunikation
- Fremdsprache Englisch
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsbezogene Lernfelder:
- LF1 Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten
- LF2 Gesundheit fördern und präventiv handeln
- LF3 Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege
- LF4 Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung findet an 2 Tagen in der Woche in einem Betrieb statt. Bei den Betrieben handelt es sich um stationäre, teilstationäre oder ambulante Einrichtungen
- der Altenpflege
- der Gesundheits- und Krankenpflege
- der Behindertenhilfe
- der Familienpflege
Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungsklausuren und einer praktischen Prüfung im Ausbildungsbetrieb. Unter Umständen kann eine mündliche Prüfung zugewählt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss ist die Absolventin / der Absolvent berechtigt zum Tragen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin / staatlich geprüfter Pflegeassistent.
Wird ein Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht, erhält die Absolventin / der Absolvent den Mittleren Schulabschluss (MSA).
Dieser Berufsabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.
ANSPRECHPARTNER*IN
Wir helfen gerne weiter
StD'in Regina Bopp
Abteilungsleitung Abt. VI- Berufsfachschulen III Sozialpädagogik und Sozialwesen
- Hygiene- und Infektionsschutz

