Berufsfachschule III

Sozialwesen

Die Berufsfachschule III Sozialwesen ist ein zweijähriger Bildungsgang, der den ESA (Erster allgemeiner Schulabschluss) voraussetzt und mit einer Berufsausbildung zur staatlich geprüften Pflegeassistentin/ zum staatlich geprüften Pflegeassistenten abschließt. Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erhalten die Absolventinnen/ Absolventen zusätzlich den MSA (Mittleren Schulabschluss).

Das Ziel der Berufsfachschule III Sozialwesen ist , die Auszubildenden zu fachlich qualifizierten Assistenzkräften in den beruflichen Handlungsfeldern der Pflege, Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen mit gesundheitlichen und/ oder sozialen Einschränkungen auszubilden. Folgende Möglichkeiten zum Berufseinsatz gibt es für die Pflegeassistentin/ den Pflegeassistenten:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen für unterschiedliche Zielgruppen
  • Senioren- und Pflegeheime
  • Diakonie-Sozialstationen
  • Ambulante Pflegedienste
  • Einrichtungen „Betreutes Wohnen“
  • Häusliche Pflege in Privathaushalten
  • Großküchen mit Herstellung spezieller Kostformen

Die Ausbildung zur Pflegeassistentin/ zum Pflegeassistenten beinhaltet schulische und praktische Ausbildungszeiten- und Inhalte.

Schulische Ausbildung:

Der Unterricht in der Berufsfachschule III Sozialwesen findet im Klassenverband statt. Folgende allgemeinbildende Fächer und berufsbezogenen Lernfelder (LF) werden unterrichtet:

Allgemeinbildende Fächer:

  • Deutsch/ Kommunikation
  • Fremdsprache Englisch
  • Mathematik
  • Politik
  • Sport
  • Religion

Berufsbezogene Lernfelder:

  • LF1 Professionelle Pflege, Versorgung und Betreuung leisten
  • LF2 Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • LF3 Beobachten, Informieren, Planen, Dokumentieren in der Pflege
  • LF4 Menschen personen- und situationsgerecht pflegen und betreuen

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet an 2 Tagen in der Woche in einem Betrieb statt. Bei den Betrieben handelt es sich um stationäre, teilstationäre oder ambulante Einrichtungen

  • der Altenpflege
  • der Gesundheits- und Krankenpflege
  • der Behindertenhilfe
  • der Familienpflege

Die Abschlussprüfung besteht aus drei schriftlichen Prüfungsklausuren und einer praktischen Prüfung im Ausbildungsbetrieb. Unter Umständen kann eine mündliche Prüfung zugewählt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss ist die Absolventin / der Absolvent berechtigt zum Tragen der Berufsbezeichnung  „Staatlich geprüfte Pflegeassistentin / staatlich geprüfter Pflegeassistent.

Wird ein Notendurchschnitt von mind. 3,0 erreicht, erhält die Absolventin / der Absolvent den Mittleren Schulabschluss (MSA).

Dieser Berufsabschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter

StD'in Regina Bopp

Abteilungsleitung Abt. VI

  • Berufsfachschulen III Sozialpädagogik und Sozialwesen
  • Hygiene- und Infektionsschutz
 04361 - 908 0

Frau StD'in Regina Bopp
Abteilungsleitung Abt. VI

n. n.

Assistenz der Abtlg. 0-VI
 04361 - 908 0

Herr  n. n.
Assistenz der Abtlg. 0-VI

StR Matthias Zwilling

Assistenz der Abtlg. VI
 04361 - 908 0

Herr StR Matthias Zwilling
Assistenz der Abtlg. VI

ANMELDEFORMULARE

Wir helfen Menschen, sich zu bilden.

Hier finden Sie Informationsblätter und Anmeldeformulare für unsere unterschiedlichen Bildungsgänge.

Der Bewerbungsmonat ist bei uns der Februar. Sie können sich jährlich im Zeitraum vom 01.02. – 28.02. bei uns bewerben

 (außer für die Abendschule, hier gelten gesonderte Bewerbungsfristen).

Für eine vollständige Bewerbung benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:

                  • Anmeldeformular des jeweiligen Bildungsgangs
                  • Letztes Zeugnis (beglaubigt)
                  • Lebenslauf
                  • evtl. individuelle Formulare (je nach Bildungsgang)

Die Schulplätze werden nach der erreichten Durchschnittsnote und nicht nach dem Eingang der Bewerbung vergeben.

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