Berufsoberschule (BOS)

Fachrichtung Wirtschaft

Bildungsziel

Die BOS Wirtschaft ist ein einjähriger Vollzeitbildungsgang, der durch berufsbezogene und allgemeinbildende Lerninhalte zum Erwerb der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife führt. Sie berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten für alle Fachbereiche (Allgemeine Hochschulreife) oder an allen deutschen Universitäten für die Fachbereiche Wirtschafts-und Sozialwissenschaften sowie des Handelslehramts (Fachgebundene Hochschulreife).

Der Unterricht an unserer Schule vertieft die Kenntnisse und Fähigkeiten, die in einer beruflichen kaufmännischen Erstausbildung bzw. auf dem Weg zur Fachhochschulreife erworben wurden und erweitert die Allgemeinbildung. Als zweite Fremdsprache wird Spanisch fortgeführt.

In die BOS können Sie aufgenommen werden, sofern Sie die Fachhochschulreife und eine mindestens 2-jährige einschlägige Berufsausbildung nachweisen können (z.B. Schüler*innen der FOS Wirtschaft und Schüler*innen der BFS III Wirtschaft). Die Entscheidung über die Aufnahme kann vom Notendurchschnitt des eingereichten Zeugnisses abhängig gemacht werden.

Stundenumfang pro Woche

Wirtschaft * 8
Informationstechnik 2
Deutsch * 5
Englisch * 5
Mathematik * 6
Wirtschaft/Politik 2
Spanisch als 2. Fremdsprache 4        * schriftliche Prüfungsfächer

Bewerben können Sie sich für das folgende Schuljahr erfolgen in der Zeit vom 1. Februar bis zum 1. März eines jeden Jahres. Später eingehende Bewerbungen können nur im Nachrückverfahren berücksichtigt werden. Da die Aufnahmeanträge erst nach dem Anmeldeschluss am 1. März abschließend bearbeitet werden, ist mit einer ersten Benachrichtigung nicht vor Mitte März zu rechnen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

ANSPRECHPARTNER*IN

Wir helfen gerne weiter

StD Nils Lauterbach

Außenstellenleitung Neustadt i.H.

  • Gesundheitliche und kaufmännische Abteilung
  • Berufsschule
  • Berufsoberschule
 04561 - 5121 0

Herr StD Nils Lauterbach
Außenstellenleitung Neustadt i.H.

OStR'in Kerstin Zielcke

Assistenz der Abtlg. VIII